Unfallversicherung in der Schweiz – So funktioniert’s
Die Unfallversicherung ist Teil der Schweizer Sozialversicherung. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder und jede unfallversichert sein muss. Der Normalfall ist der, dass der Arbeitgeber ein/e Arbeitnehmer/in bei der Unfallversicherung angemeldet – und zwar verpflichtend. Alle anderen Personen – Kinder, Pensionierte, Arbeitslose und andere Nicht-Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen oder -männer) – müssen über ihre Grundversicherung nicht nur kranken-, sondern auch unfallversichert sein.
Wie unterscheiden sich BU (Berufsunfälle) von NBU (Nicht-Berufsunfälle)?
Im Schweizer Versicherungsjargon unterscheidet man im Rahmen der Unfallversicherung von BU, das sind Unfälle, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg in die Arbeit passieren, und Nicht-Berufsunfälle, etwa Freizeitunfälle. Beide Arten werden von der Unfallversicherung gedeckt, mit einer Ausnahme: Personen, die für weniger als acht Stunden pro Woche angestellt sind, müssen nur gegen Berufsunfälle versichert sein. Alle anderen Personen sind auch gegen Freizeitunfälle u.Ä. versichert. Sie müssen die Prämie für diesen Teil der Unfallversicherung dann aber aus eigener Tasche bezahlen. Die Versicherung für Nicht-Berufsunfälle gilt als Lohnabzug, der unter dem Kürzel „NBU“ auf der Lohnabrechnung verzeichnet sein muss. Es ist aber nicht unüblich, dass ArbeitgeberInnen die NBU-Versicherung zum Teil oder zur Gänze übernehmen.
In welchen Fällen greift die Unfallversicherung in der Schweiz?
Ein Unfall ist laut UVG (Unfallversicherungsgesetz) ziemlich genau definiert. Es muss sich um ein plötzlich eintretendes, unerwartetes und ungewöhnliches Ereignis handeln, dass die körperliche und/oder seelische Gesundheit beeinträchtigt oder sogar zum Tod führt. Somit ist für alles, was nach dieser Definition als Unfall gelten darf, die Unfallversicherung zuständig. Ausserdem ist man in der Schweiz auch gegen Berufskrankheiten versichert, also Erkrankungen, die sehr wahrscheinlich auf die berufliche Tätigkeit zurückführbar sind.
Was muss ich als Arbeitgeber/in tun, wenn ein Berufsunfall oder ein Nicht-Berufsunfall vorliegt?
Wenn im Betrieb oder in der Freizeit ein Unfall passiert ist, muss der/die Arbeitgeber/in das bei der Versicherungsgesellschaft melden. Von dieser erhält er/sie ein Schadenformular, dass wahlweise selbst ausfüllen kann. Im Falle eines NBU muss die/der Verunfallte dieses auf jeden Fall selbst ausfüllen. Dieses Formular übermittelt er/sie dann an die Versicherungsgesellschaft. Etwaige Leistungen werden dann in der Regel direkt an die betroffene Person ausbezahlt.
Was leistet die Unfallversicherung in der Schweiz?
Neben den Kosten für die notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung nach einem Unfall, sind auch noch andere Leistungen in der Berufsunfallversicherung inkludiert. Im Fall von Arbeitsunfähigkeit wird ein Taggeld in Höhe von maximal 80% des letzten Lohnes. Bei bleibenden körperlichen, kognitiven oder seelischen Schäden durch den Unfall wird eine Invalidenrente ausbezahlt. Führt der Unfall tragischerweise zum Tod des/r Versicherten, erhalten Angehörige von der Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente.
Wer bietet in der Schweiz Unfallversicherungen an?
Der wohl grösste Anbieter für Unfallversicherungen in der Schweiz ist die SUVA, eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Hier sind viele Unternehmen, u.a. aus den Bereichen Industrie und Handwerk, aber auch Bau und Architektur pflichtmässig versichert. Insgesamt ist die SUVA für über zwei Millionen Berufstätige (ArbeitnehmerInnen und auch Selbstständige) zuständig. Daneben gibt es eine Reihe von privaten Anbietern, wobei die Leistungen und die Prämie der Berufsunfallversicherung stets gesetzeskonform sein muss und sich deshalb von Anbieter zu Anbieter und von Kanton zu Kanton kaum unterscheidet.
Wie viel kostet die Unfallversicherung in der Schweiz?
Die Prämie der Unfallversicherung ist von der Lohnhöhe des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin wie auch von der Art des Unternehmens abhängig. Sie liegt für die Berufsunfallversicherung etwa im einstelligen Promillebereich des Bruttolohns, für die Nicht-Berufsunfallversicherung gewöhnlich im niedrigen zweistelligen Promillebereich. Die Prämie wird zumeist im Voraus für ein ganzes Jahr bezahlt und hinterher entsprechend angepasst.
Wie kann ich da den Durchblick behalten?
Letztlich funktioniert die Schweizer Unfallversicherung auf der Basis einfacher Prinzipien. Mit ein wenig Übung ist es auch für UnternehmerInnen bald kein Problem mehr, den Überblick über Prämien und alles weitere zu behalten. Dieses Unterfangen können Softwares wie etwa pebe live enorm erleichtern, indem sie effizient und einfach bei der Buchhaltung unterstützen.