Schuldner – So kommst du an dein Geld
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- Autor: Philipp Smolarz
Ein Schuldner ist eine Person oder ein Unternehmen, das eine Verpflichtung eingegangen ist, eine bestimmte Leistung zu erbringen, sei es die Zahlung eines Geldbetrags, die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung.
Die Pflichten, die ein Schuldner dabei übernimmt, sind im schweizerischen Obligationenrecht klar definiert und sollen sicherstellen, dass die berechtigten Ansprüche der Gläubiger erfüllt werden.
Was ist ein Schuldner? Eine Definition
Als Schuldner (in der Buchhaltung auch Debitor genannt) bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses eine Leistung erbringen muss. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Geldschuld. Derjenige, der vom Schuldner fordert, wird als Gläubiger (in der Buchhaltung auch Kreditor genannt) bezeichnet.
Pflichten eines Schuldners
In der Schweiz hat ein Schuldner verschiedene Pflichten, die sich aus dem Schuldverhältnis ergeben. Diese Pflichten sind im Obligationenrecht (OR) geregelt und beinhalten unter anderem:
Erfüllung der Leistung: Der Schuldner ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Dies kann die Zahlung eines Geldbetrags, die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung umfassen.
Termingerechte Erfüllung: Die Leistung muss zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, muss die Leistung sofort nach Vertragsabschluss erbracht werden (Art. 75 OR).
Sorgfaltspflicht: Der Schuldner muss die Leistung mit der gebotenen Sorgfalt erbringen. Bei einer vertraglichen Verpflichtung, die eine Dienstleistung umfasst, ist diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Berufsmannes zu erbringen (Art. 68 OR).
Zahlungspflicht: Bei Geldschulden muss der Schuldner den geschuldeten Betrag am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zahlen. Falls kein Zahlungsort vereinbart wurde, ist die Zahlung am Wohnsitz des Gläubigers zu leisten (Art. 74 OR).
Übernahme von Kosten: Der Schuldner trägt die Kosten der Erfüllung, sofern nicht anders vereinbart. Dies umfasst insbesondere die Transportkosten bei Warenlieferungen.
Schadenersatzpflicht: Kommt der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nach oder erbringt er eine mangelhafte Leistung, kann er schadenersatzpflichtig werden. Der Schadenersatz umfasst den Ersatz des direkten Schadens und ggf. auch entgangenen Gewinn (Art. 97 OR).
Pflicht zur Verzinsung: Bei Geldschulden, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, schuldet der Schuldner Verzugszinsen. Der Verzugszins beträgt in der Regel 5 % pro Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Art. 104 OR).
Mitwirkungspflichten: Der Schuldner muss alle Handlungen vornehmen, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind. Dies kann z.B. die Bereitstellung von Informationen oder die Mitwirkung bei der Erbringung einer Dienstleistung umfassen.
Diese Pflichten gewährleisten, dass der Gläubiger seine berechtigten Ansprüche erhält und das Schuldverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Bei Nichterfüllung der Pflichten drohen dem Schuldner rechtliche Konsequenzen, die von Mahnungen über Klagen bis hin zur Betreibung reichen können.
Schuldverhältnis
Normalerweise wird als Schuldner derjenige bezeichnet, der eine Geldschuld begleichen muss. Aber auch andere Verpflichtungen zur Leistungserbringung kann ein Schuldverhältnis begründen.
Man kann das Schuldverhältnis in zwei Kategorien unterscheiden:
Gesetzliches Schuldverhältnis
Ein gesetzliches Schuldverhältnis gründet auf einer Rechtsnorm des Gesetzes. Denkbar sind bspw. Schadensersatzforderungen. Da keine vertragliche Beziehung besteht, bietet das Gesetz einem Geschädigten den Anspruch auf Genugtuung bzw. die Forderung der Ersatzforderung.
Vertragliches Schulverhältnis
Diese Schuldverhältnisse gründen auf einer vertraglichen Abmachung, wie bspw. dem Kauf- oder Mietvertrag. Die Parteien treffen aufgrund eines Vertrages eine Vereinbarung, normalerweise in Form der gegenseitigen Leistungserbringung.
Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Kommt ein Schuldner der Forderung des Gläubigers nicht nach, kann dieser betrieben oder verklagt werden. Normalerweise gehen dabei einige Zahlungserinnerungen und Mahnungen vorher, es besteht jedoch keine Obligatorium.
Bei der Betreibung wird durch ein Betreibungsamt ein sogenannter Zahlungsbefehl, also eine Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen, ausgestellt. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht nach, kann das Betreibungsamt Vermögenswerte und Einkommen pfänden, damit die Schuld getilgt wird. Der Schuldner kann die Forderung des Gläubigers aber auch anfechten. In diesem Fall wird der Fall vor Gericht gebracht.
Liegt bspw. kein Vertrag vor, kann ein Gläubiger auch klagen. Dies setzt ein Schlichtungsverfahren bei einem Schlichtungsgericht voraus. Können sich die Beteiligten nicht einigen, kann der Schlichtungsrichter eine Klagebewilligung ausstellen. Damit kann der Gläubiger beim Gericht Klage einreichen. Dieser Schritt sollte jedoch erst ab einem bestimmten Betrag gemacht werden, da ein Klageverfahren häufig immense Kosten verursacht.
Kann eine Schuld verjähren?
Offene Rechnungen sind nicht ewig gültig. Normalerweise schaut ein Gläubiger sehr strikt darauf, seine Leistung zu bekommen, deshalb ist es eher selten, dass eine Schuld tatsächlich verjährt. Trotzdem kommt es vor, dass Fehler passieren und eine offene Schuld gerät in Vergessenheit. In der Schweiz gilt im Normallfall die obligatorische Schulden-Verjährung nach zehn Jahren. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die den Zeitraum der Verjährung verkürzen. Folgende Rechnung, Gebühren, Kosten verjähren bereits nach fünf Jahren:
Handwerksrechnungen
Abos (Zeitung, Telefon, etc.)
Kostenstellungen von Anwälten, Ärzten, Therapeuten, etc.
Miet-, Pacht-, Kapitalzinsen
Steuern
Die Frist einer Verjährung beginnt stets beim Datum der Fälligkeit der jeweiligen Rechnung. Beispielsweise stellt ein Schreiner am 13.3.2018 Rechnung für eine Leistung, die er am 10.3.2018 erbracht hat. Diese Schuld verjährt am 13.3.2023 und kann nicht mehr gefordert werden. Entscheidend für beide Parteien ist daher, dass sie Rechnungen und Belege aufbewahren. Der Schuldner, kann damit beweisen, dass er nicht mehr zahlungspflichtig ist und der Gläubiger begründet darauf seine Forderung.
Fazit
Die Pflichten eines Schuldners in der Schweiz sind vielfältig und klar im Obligationenrecht geregelt. Sollte der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllen, hat der Gläubiger rechtliche Mittel zur Hand, um seine Ansprüche durchzusetzen, einschliesslich Schadenersatzforderungen. Ein gutes Verständnis dieser Regelungen hilft Gläubigern, ihre Rechte effektiv zu schützen und finanzielle Verluste zu minimieren.
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Seit +10 Jahren ist Philipp Smolarz als Unternehmer in der Softwarebranche tätig. Seine Fachkenntnisse in der Buchhaltungsbranche fundieren auf die langjährige Praxiserfahrung in leitender Position.