Pensionskasse – Was ist das?
In Sachen Pensionskasse und Altersvorsorge gibt es viele Gesetze und Pflichten zu beachten. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten. Hier gibt es alle Informationen zu den drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
So funktioniert die Schweizer Altersvorsorge
Die Pensionskasse in der Schweiz basiert auf einem 3-Säulen-Prinzip. Die staatliche Vorsorge (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden die 1. Säule der Altersvorsorge. Dort, wo Renten und Einkommen die Lebenskosten nicht decken, kommen zudem Ergänzungsleistungen hinzu. Die 1. Säule ist obligatorisch und dient der Deckung des Existenzbedarfs. Dazu kommt die berufliche Vorsorge, die Pensionskasse (BVG). Die BVG bildet die 2. Säule und ist ebenfalls verpflichtend. Bei der 3. Säule handelt es sich um eine freiwillige, zusätzliche Selbstvorsorge.
Detaillierte Einordnung im 3-Säulen-Prinzip
1. Säule: Die staatliche Pensionskasse (AHV)
Die AHV – oder die staatliche Vorsorge – steht für „Alters- und Hinterlassenenversicherung“. Zur 1. Säule der Schweizer Pensionskasse gehören auch die Invalidenversicherung (IV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie der Erwerbsersatz bei Mutterschaft und während des Dienstes (EO).
2. Säule: Die berufliche Pensionskasse (BVG)
Zu den Versicherten der Pensionskasse gehören Sie, wenn Sie bereits in der 1. Säule versichert sind und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens 21.510 Franken pro Jahr (Stand: 2021) verdienen. Bei der beruflichen Pensionskasse handelt es sich wie bei der staatlichen um eine obligatorische Versicherung. Die BVG beginnt mit dem Eintritt in ein Arbeitsverhältnis, jedoch nicht vor dem 17. Lebensjahr. Bis zum 24. Lebensjahr deckt die BVG jedoch nur die Risiken Invalidität und Tod ab. Erst nach dem 24. Altersjahr wird Altersrente in der Pensionskasse angespart. Die BVG endet mit dem Ende der Erwerbstätigkeit.
Wer jedoch nicht in die obligatorische berufliche Vorsorge der BVG fällt, sind Selbstständige sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen befristeten Arbeitsvertrag von unter drei Monaten haben. Falls Sie in diese Gruppe hineinfallen, können Sie eine freiwillige Versicherung abschliessen.
3. Säule: Die private Vorsorge
Bei der 3. Säule der Schweizer Altersvorsorge handelt es sich um eine freiwillige Absicherung. Sie können dazu einen ganz individuellen Versicherungsvertrag abschliessen, um im Alter etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben. Diese Form der Altersvorsorge ist steuerbegünstigt.
Was bedeutet Obligatorium?
Der Begriff „obligatorisch“ ist bereits mehrere Male gefallen. Er bedeutet „verpflichtend“ und hinsichtlich der Schweizer Altersvorsorge und des 3-Säulen-Systems, dass die 1. und die 2. Säule der Altersvorsorge (AVG und BVG) in der Schweiz verpflichtend sind. Obligatorisch in der BVG-Pensionskasse versichert sind Einkommen zwischen 21’510 und 86’040 Franken (Stand: 2021). Im Übrigen gibt es noch eine überobligatorische Vorsorge in Einrichtungen, die über das BVG-Obligatorium Leistungen verrichten. In solch einem Fall spricht man von Säule 2b.
Gibt es eine BVG-Pensionskasse bei Nebenerwerb?
Teilzeitangestellte müssen besonders gut auf ihre Altersvorsorge achten. Denn Lücken in der BVG-Pensionskasse entstehen häufig bei Arbeit in Teilzeit sowie bei Unterbrechungen. Haben Sie mehrere Jobs, dann muss man zwischen Haupt- und Nebenerwerb unterscheiden. Ein Nebenerwerb ist nicht obligatorisch und muss demnach nicht in der BVG-Pensionskasse versichert werden. Dies ist jedoch auch ein echter Nachteil für Sie als Teilzeitangestellter.
Worauf bei der Wahl der Pensionskasse achten?
Als Arbeitgeber ist es ratsam, keine langjährigen Verträge mit einer Pensionskasse abzuschliessen. Denn die Kündigungsfrist beträgt meistens sechs Monate. Übliche Laufzeiten für Pensionskassenverträge sind maximal fünf Jahre. Achten Sie beim Abschluss eines Vertrages auch auf die Ausstiegsklauseln, die oftmals teuer ausfallen. Es lohnt sich auch durchaus, die Konditionen bestehender Verträge neu auszuhandeln.
Versicherte Personen sollten unbedingt die Hinterlassenenleistungen prüfen, damit Ehepartner und Kinder im Fall der Fälle nicht leer ausgehen. Denn oft werden eine Mindestdauer der Ehe und sogar verpflichtend Kinder verlangt, damit die Leistungen ausbezahlt werden. Erkundigen Sie sich deshalb, was im Todesfall mit Ihrem Vorsorgekapital passiert.
Planen Sie Ihren Ruhestand umsichtig und beschäftigen Sie sich früh mit dem Thema, ob Sie die Rente monatlich ausbezahlt bekommen möchten oder einmalig als Kapitalzahlung. Falls Sie sich für letzteres entscheiden, müssen Sie dies oftmals bis zu zwölf Monate vorher beantragen.
Eine weitere Frage, die Sie an die Pensionskasse stellen sollten, ist, ob freiwillige Einkäufe in die Kasse möglich sind, um die Altersvorsorge zu optimieren. Sie können meistens höhere Beiträge leisten, um bessere Sparprozente zu erhalten. Das wird Ihnen im Alter zugutekommen.
Wie funktioniert die Auszahlung und ein vorzeitiger Bezug?
Eigentlich sollte das angesparte Kapital in der Pensionskasse dazu dienen, um im Alter eine finanzielle Absicherung zu haben. Allerdings können Versicherte aus gewissen Gründen, das Guthaben bereits vor dem Erreichen des Rentenalters erhalten. Es gibt dabei viele Bedingungen und Fristen zu beachten. Die Gründe erlauben einen vorzeitigen Bezug:
- Auswanderung
- Wechsel in die Selbstständigkeit
- Erwerb von Wohneigentum für die Selbstnutzung
- Frühpensionierung
Fazit
Die Rentenversicherung ist ein wichtiges Thema, mit dem man sich schon frühzeitig beschäftigen sollte. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich an die staatlich vorgeschriebenen Pflichten halten, profitieren dadurch aber auch von Privilegien. Damit bei der Verwaltung der Versicherungsabzüge nichts vergessen wird, ist die Verwendung einer leistungsstarken Lohnsoftware empfohlen. Mit dem pebe Live Lohn überlassen Sie Ihrem Computer die Arbeit und sparen Zeit und Geld. Probieren Sie es aus und starten Sie mit einem kostenlosen Paket!
Pebe übernimmt keine Haftung für das fehlerhafte Führen einer Buchhaltung. Informieren Sie sich bei Fragen bei Ihrem Treuhänder oder beim Steueramt.