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Versicherungen einrichten

Die Einrichtung der Versicherungen umfasst 2 Punkte:

1. Institutionen erfassen

Bei der Institutionen handelt es sich um die Adressen der Versicherungen, bei denen ein Versicherungsvertrag besteht. Jede Institution muss nur einmal erfasst werden. Die Ausgleichskasse ist demnach für AHV, ALV und FAK nur einmal zu erfassen. Das gilt ebenso für weitere Institutionen. Haben Sie beispielsweise die Krankentaggeld- und die Unfallversicherungen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, so muss diese nur einmal als Institution erfasst werden.

Die Mitglieder- und die Ausgleichskassennummer sind nur bei Ausgleichskassen (AHV) zu erfassen.

2. Versicherungsverträge erfassen

Der Versicherungsvertrag umfasst alle Angaben, die für die Berechnung der Arbeitnehmerabzüge und Arbeitgeberbeiträge benötigt werden. Dazu zählen:

  • %-Sätze
  • Mindestlöhne
  • Höchstlöhne
  • Freibeträge
  • Altersgrenzen
  • uvm.

Jede Versicherungsart hat ihre eigenen Felder, die für die Berechnung benötigt werden. Lesen Sie dazu die Anleitungen für die Einrichtung der einzelnen Versicherungsarten.

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