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UVG Zusatz- und Überschussversicherung

Für Mitarbeiter kann freiwillig eine Unfall Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wir unterscheiden zwischen Zusatzversicherung und Überschuss.

UVGz – Zusatzversicherung

Die UVG Zusatzversicherung betrifft den Lohnanteil bis zum UVG versicherten Lohn. Die Versicherung wird dann abgeschlossen, wenn anstelle der vom Gesetz vorgeschriebenen 80% des Lohns die ganzen 100% versichert werden sollen.

UVGü – Überschussversicherung

Die Überschussversicherung betrifft Lohnbestandteile über dem UVG versicherten Höchstlohn und dient dazu, Arbeitnehmer mit hohen Löhnen entsprechend abzusichern. Versichert wird der Lohn vom „UVG versicherten Höchstlohn“ bis zum eingetragenen „Maximal versicherten Lohn Überschuss“.

Berechnungsbeispiel

  • UVG und UVGz werden bis zum UVG versicherten Höchstlohn berechnet (CHF 148’200.00 / 12 = CHF 12’350.00).
  • UVGü wird vom versicherten Jahreshöchstlohn Überschuss berechnet (CHF 300’000.00 / 12 = CHF 25’000.00).
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