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Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche direkt vom Einkommen (Lohn) abgezogen wird. Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmer, welche:

  • keinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgänger)
  • oder ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in der Schweiz wohnen.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer.html

In pebe Live Lohn stehen zwei Lohnarten für die Quellensteuerabzüge zur Verfügung:

  • Lohnart 5800 – Quellensteuerabzug in %
  • Lohnart 5830 – Quellensteuerabzug in CHF manuell
  • Lohnart 5835 – Korrektur Quellensteuerabzug in CHF manuell

5800

Die Lohnart 5800 ermöglicht die Erfassung eines %-Satz für den Quellensteuerabzug. Der Basiswert ist nur dann manuell abzufüllen, wenn die Berechnungsbasis nicht gleich dem Bruttolohn entsprechen soll.

5830 & 5835

Bei diesen beiden Lohnarten müssen die Beträge manuell ausgerechnet (+ eingetragen) und monatlich korrekt als Lohnart erfasst werden.

Alternativ kann die Lohnart beim entsprechenden Mitarbeiter als Standard hinzugefügt werden (siehe Printscreen). Hierbei empfiehlt es sich den Betrag als 0.00 CHF zu hinterlegen und den Betrag bei der Lohnverarbeitung manuell einzutragen.

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