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Privatanteil Geschäftsfahrzeug in den Lohnarten

  • Wenn der Mitarbeiter ein Geschäftsfahrzeug privat nutzen kann, ist ein entsprechender Privatanteil als Lohnbestandteil anzurechnen. In pebe Live wird auf Ebene des Lohnartenstammes beim Mitarbeiter die Lohnart «1910 – Privatanteil Geschäftsfahrzeug» mit einem fixen Betrag hinzugefügt. Wie dieser berechnet wird, ist den aktuellen gesetzlichen Grundlagen zu entnehmen.
  • Folgendes Beispiel zeigt eine Lohnabrechnung mit Berücksichtigung des Privatanteils. Die Basis für die Sozialversicherungen wird um diesen Betrag erhöht. Unterhalb des Nettolohns wird die Privatanteil über die Lohnart «Ausgleich Naturalleistungen» wieder ausgeglichen.

Der Privatanteil Geschäftsfahrzeug wird im Lohnausweis (Ziffer 2.2) als Bestandteil des Bruttolohns ausgewiesen.

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