Lohnabrechnung KTG
Lohnabrechnung Monatslohn mit Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit
Beispielabrechnung Situation 1
- Mitarbeiter ist erkrankt
- Dauer Krankheit: 5. Mai bis 29. Mai 100%
- Bruttolohn: CHF 5’500 x 13
- Versicherung mit Wartefrist von 30 Tagen
- Lohnfortzahlungspflicht ab 1. Tag von 80%
Erstellen der Lohnabrechnung Mai (Variante Verwendung Kalendertage)
- Berechnung Lohn 100% für 6 Tage: CHF 1’064.50 (13. Monatslohn nicht enthalten)
- Berechnung Lohn 80% für 25 Tage: CHF 3’548.40 (13. Monatslohn nicht enthalten)
Die nachfolgende Abrechnung zeigt die Lohnabrechnung bei bestehender Wartefrist (beträgt bei diesem Beispiel 31 Tage). Gemäss Vereinbarung ist der Arbeitgeber bei diesem Beispiel verpflichtet die Lohnfortzahlung bei Krankheit von 80% zu leisten.
Beispielabrechnung Situation 2
- Mitarbeiter ist erkrankt
- Dauer Krankheit: 5. Mai bis 29. Juni 100%
- Bruttolohn: CHF 5’500 x 13
- Versicherung mit Wartefrist von 30 Tagen
- Lohnfortzahlungspflicht ab 1. Tag von 80%
Erstellen der Lohnabrechnung Juni (Variante Verwendung Kalendertage)
- Berechnung Lohn 100% für 1 Tag: CHF 183.35 (13. Monatslohn nicht enthalten)
- Berechnung Lohn 80% für 29 Tage: CHF 4’253.35 (13. Monatslohn nicht enthalten)
- Anspruchsbeginn Versicherung gemäss Wartefrist (31 Tag) am 04.06., entspricht total 26 Tage im Juni, Berechnung Taggeld 80%: (Monatslohn x 13)/365×80%x26 Tage (Berechnung gem. Vorgabe der Versicherung) = CHF 4’074.50
- Da die Taggelder auf der Versicherung nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen diese auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
- Die beiden Lohnarten Krankentaggeld und Korrektur-Taggelder müssen mit dem gleichen Betrag gebucht werden, so dass die Berechnungsbasis für die Sozialversicherungen reduziert sind.
- Da die Taggeldabrechnungen meistens nicht periodenkonform vorliegen, haben Sie mittels dieser «Verrechnungsmethode» den Vorteil, dass Sie die Taggeldabrechnungen auch zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigen können.
- Für die Auszahlung des 13. Monatslohnes bilden in diesem Fall die Lohnarten «Monatslohn» und «Krankheit» die Berechnungsbasis.
Ohne Berücksichtigung der Krankentaggelder, z. B. wenn die Taggeldabrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung der Lohnabrechnung noch nicht vorliegt, würde die Lohnabrechnung wie folgt aussehen:
Die Berücksichtigung der Taggelder «Verrechnung» muss in einer späteren Lohnabrechnung erfolgen.
Wenn nicht mit der «Verrechnungsmethode» gearbeitet wird und dem Mitarbeiter das Krankentaggeld direkt ausbezahlt wird, dann sieht die Situation wie folgt aus:
- Berechnung Lohn 100% für 1 Tag: CHF 183.35 (13. Monatslohn nicht enthalten)
- Berechnung Lohn 80% für 3 Tage: CHF 440.00 (13. Monatslohn nicht enthalten)
- Berechnung Krankentaggeld für 26 Tage (CHF 4’074.50)
Anspruchsbeginn ab 31. Tag der Krankheit, d.h. ab dem 04.06
Bei Auszahlung der effektiven Taggelder aufgrund einer Krankheit würde die Lohnabrechnung wie folgt aussehen:
Es ist zu beachten, dass der 13. Monatslohn im Krankentaggeld bereits mit eingerechnet ist und es deshalb für diese Lohnart keine 13. Monatslohn pro Rata Gutschrift gibt.
Bei den obigen Situationen wurden mögliche Auswirkungen von Krankentaggelder auf BVG und Kinderzulagen nicht berücksichtigt. Dies ist direkt mit den entsprechenden Versicherungen zu klären.