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KTG – Krankentaggeld

Die Krankentaggeldversicherung wird in Prozenten des massgeblichen Lohns bis zum maximal versicherten Jahreslohn berechnet. Es werden sowohl Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile wie auch mögliche unterschiedliche Beitragssätze Männer / Frauen berücksichtigt.

Die genauen %-Sätze erhalten Sie von Ihrer Krankentaggeldversicherung mitgeteilt.

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