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GAV / Berufsbeiträge

Für branchenspezifische und in einem Gesamtarbeitsvertag geregelten Abzüge stehen Ihnen folgende Lohnarten zur Verfügung:

Für die Lohnarten 5901 und 8901 ist vorab unter Meine Firma -> Lohn -> Vorgabewerte die GAV Lohn Jahresgrenze zu deklarieren. Ansonsten werden die in der Lohnart definierten Prozente auf den standardmässig hinterlegten Wert 0 gerechnet.

Einstellungen:

GAV Lohn Jahresgrenze = CHF 100’000.00
GAV / Berufsbeiträge prozentualer Beitrag = 5%

Berechnung:

CHF 100’000.00 ÷ 12 Monate = Basis CHF 8’333.33
5% von CHF 8’333.33 = Abzug CHF -416.65



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