BVG – Pensionskasse
Es gibt 2 Varianten, wie die Pensionskasse abgerechnet werden kann. Welche Methode der Berechnung angewendet wird, teilt Ihnen Ihre Pensionskasse mit.
1. Abrechnung mit fixen Beträgen
Arbeitet die Pensionskasse mit fixen Beträgen, so erhalten Sie diese zu Beginn des Jahres von Ihrer Pensionskasse mitgeteilt. Der jeweilige Betrag ist beim Mitarbeiter sowohl in der Lohnart „5400 BVG-Beitrag manuell“ wie auch in der Lohnart „8400 BVG-Beitrag manuell Arbeitgeber“ zu hinterlegen.
2. Abrechnung mit Alterstabelle
Arbeitet Ihre Pensionskasse mit einer Alterstabelle, so berechnen Sie die Beträge selber. Die %-Vorgaben sind in einer Altersstaffelung hinterlegt und werden Ihnen von Ihrer Pensionskasse im Vertrag mitgeteilt.
Beachten Sie ebenfalls die Einstellungen zu Pflichtigkeitsbeginn, Satzwechsel und Rentenbeginn.