Wie können wir helfen?
ALV
Die ALV umfasst sowohl die Beiträge für die ALV1 wie auch die ALV2. Löhne bis zum Jahreshöchstlohn von CHF 148’200.00 werden mit dem Ansatz ALV1 abgerechnet. Alle Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden zum ALV2 Satz abgerechnet.
Berechnungsbeispiel:
Die Berechnung wird jeweils pro Rata durchgeführt. Der ALV1 Höchstlohn wird mit CHF 12’350.00 pro Monat angerechnet.
Im Beispiel wird der im Januar als ALV2 abgerechnete Betrag im Februar wieder gutgeschrieben, da die Summe der Löhne Januar und Februar zusammen einen kleineren Wert ergeben, als die Höchstlohngrenze von 2 x CHF 13’250.00 Der gutgeschriebene ALV2 Anteil muss dafür als ALV1 abgerechnet werden.