Handelsregistereintrag – Alle Infos die du brauchst
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis der „nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen. In der Schweiz werden diese öffentlichen Datenbanken von den Kantonen verwaltet.
Ein Handelsregistereintrag ist öffentlich, d.h. rechtliche Verhältnisse von Unternehmen können grundsätzlich von Jedermann eingesehen werden. Die Rechte, Pflichten und Schranken sind in der Handelsregisterverordnung (HRegV) geregelt.
Was wird erfasst?
Der Handelsregistereintrag umfasst die folgenden Punkte:
- Name der Firma
- Jahr der Gründung
- Sitz des Unternehmens
- Zweck des Unternehmens
- Namen der Gesellschafter, Geschäftsführenden, Verwaltungsräte
- Kapitalverhältnisse
- Revisionsstelle
Wer muss sich eintragen?
Ins Handelsregister müssen sich folgende Körperschaften erfassen lassen:
- Einzelunternehmen ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 CHF
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Nach kaufmännischer Art geführte Vereine
- Stiftungen
- Zweigniederlassungen von Unternehmen, sowohl ausländische als auch schweizerische
Wie ist das Handelsregister organisiert?
Sämtliche Unternehmen mit Handelsregistereintrag erfasst das Handelsregisteramt in einem Index. Zurzeit erfolgt dies in der Schweiz beim zentralen Firmenindex Zefix. Der Eintrag wird von einem der schweizweit dreissig Handelsregisterämter. Bei diesen Ämtern kann sich jeder gegen eine Gebühr Registerauszüge bestellen und sich dadurch über jeweilige Firmen informieren. Dies geschieht durch eine schriftliche Anfrage bei den Ämtern, kann aber auch übers Internet erfolgen.
Die Einträge werden des Weiteren auch im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Informationen über besonders wichtige Unternehmen sind zudem dem Schweizerischen Regionenbuch zu entnehmen.
Rechte und Pflichten
Unternehmen die sich ins HR eintragen lassen unterliegen automatisch der Betreibung auf Konkurs. Das bedeutet, dass das Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit betrieben werden kann und dadurch sämtlich Vermögenswerte auf die Gläubiger verteilt wird. Sprich, eine Totalliquidation des Unternehmens.
Durch den Eintrag ins Handelsregister ist es Firmen jedoch auch möglich ihren Firmennamen schützen zu lassen. Dieser Schutz ist jedoch nicht ganz einheitlich:
Einzelfirmen, sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften deren Firmennamen ein Personenname ist, können diesen nur auf den Ort des Firmensitzes begrenzt schützen lassen. Aktiengesellschaften sowie GmbH’s geniessen den Schutz unbegrenzt und schweizweit.
Die Namensgebung bei einer Firmengründung kann in Konflikt mit einer bereits bestehenden Marke die rechtlich geschützt ist kommen. Es ist daher ratsam, sich vorher im Markenregister schlau zu machen, ob allfällige Ähnlichkeiten bzw. Verwechslungsgefahren bestehen. Auf der Schweizerischen Schutzrechtdatenbank finden Sie dazu mehr Informationen.
Ein Eintrag ins HR kann zudem eine Verbesserung der Kreditwürdigkeit ermöglich, da die Gläubiger über eine bessere Absicherung verfügen.