GmbH Gründung – So geht’s
Die GmbH ist eine beliebte Unternehmensform, in der Schweiz, Österreich und Deutschland. Der Name setzt sich aus Anfangsbuchstaben zusammen und steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und ist in den folgenden Gesetzestexten definiert: Art. 772 – 827 OR. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, stellt eine GmbH eine juristische Person dar und kann somit unabhängig am Markt tätig sein kann. Das bedeutet, dass die GmbH eigene Rechte und Pflichten besitzt und somit auch in der Lage ist, Verträge abzuschließen, Eigentum zu erwerben und Schulden zu machen. Die Kapitaleinlage beträgt nur 20’000 CHF und deshalb wird die GmbH sehr häufig als Gesellschaftsform gewählt. Die Gesellschafter haften üblicherweise maximal bis zum eingebrachten Stammkapital und nicht mit dem Privatvermögen, wodurch das Risiko verhältnismässig begrenzt ist.
Wie gründet man eine GmbH?
Für die Gründung einer GmbH müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wie einleitend erwähnt, müssen mindestens 20’000 an Gesellschaftskapital eingebracht werden. Eine Sacheinlage ist jedoch auch möglich, die Gründungskosten sind dann jedoch höher, da Sacheinlagen zusätzlich von Externen bewertet werden müssen.
Die Gründungsdauer beträgt in etwa drei Wochen, kann je nachdem auch schneller erfolgen. Für die Gründung muss mit ca. 2’000 CHF für Notar und Handelsregisteramt an Kosten gerechnet werden (kantonal unterschiedlich). Die Gründer können natürliche Personen oder aber auch juristischen Personen sein. Statuten sind immer nötig, diese können von einem Anwalt nach Ihren Angaben verfasst werden. Ein Muster als PDF finden Sie hier. Für die Gründung ist immer eine öffentliche Beurkundung nötig. Vor der effektiven Gründung und Eintragung im Handelsregister bilden die Gründungswilligen rechtlich gesehen eine einfache Gesellschaft
Damit eine GmbH gegründet werden kann, ist mindestens ein Gesellschafter notwendig. Vorgeschriebene Organe der GmbH sind Generalversammlung sowie Revisionsstelle, wobei unter gewissen Voraussetzungen ein Opting-out möglich ist (<10 Mitarbeiter oder entsprechender Umsatz). Dies muss in den Statuen verankert und im Handelsregister eingetragen sein, damit keine Revisionsstelle beauftragt werden muss.
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Wie erwähnt fallen für die Gründung einer GmbH ca. 2’000 CHF an Gründungskosten zu Buche. Diese Kosten können mit dem Gesellschaftskapital erbracht werden. Wichtig ist zu wissen, dass die gesamten 20’000 Gründungskapital vollständig einbezahlt sein müssen (liberiert). Dazu wird bei einer Bank ein Konto eröffnet und die Bank stellt dann eine Bescheinung für den Geldeingang aus. Der Notar muss dieses originale Schreiben (Achtung: Kopie genügt nicht) beim Gründungsakt vorliegen haben. Ansonsten ist die Gründung nicht möglich.
Auf einen Blick
Die GmbH ist die inzwischen am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform. Lange waren sie nicht sehr beliebte Unternehmen und wurden nicht gleichwertig behandelt wie Aktiengesellschaften. Seither hat sich das Bild aber verändert und das Ansehen der GmbH verbessert. Es gibt seit vielen Jahren auch namhafte Unternehmen, die eine GmbH sind, z.B. Microsoft Schweiz GmbH.
Positiv ist, dass die Haftung beschränkt ist und das Kapital mit 20’000 CHF relativ niedrig. Dass alle Gesellschafter auch im Handelsregister eingetragen sind, ist unter Umständen ein Nachteil. Dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft, bei der die Eigentümer anonym sind.
Als GmbH besteht die Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung, d.h. es ist eine doppelte Buchhaltung ist notwendig. Diesbezüglich bietet sich die Unterstützung eines Treuhänders an, der für das Unternehmen den Jahresabschluss sowie die Steuererklärung erstellen kann.
Firmennamen
Einen passenden Firmennamen für die GmbH zu finden ist häufig eine schwierige Angelegenheit, schliesslich soll er zum Angebot passen und man sollte sich damit identifizieren können. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist es nicht nötig, seinen eigenen Namen im Firmenamen zu integrieren (z.B. Peter Müller Reinigungen für eine Einzelfirma). Bei der GmbH kann ein Fantasienamen verwendet werden (z.B. Knorlito GmbH). Wichtig ist, dass durch den Firmennamen keine Verwechslungen passieren. Das prüft jeweils das Handelsregisteramt. Es tut sich deshalb gut darin zu prüfen ob es bereits eine Firma mit dem gewünschten Namen gibt bzw. ob die Internetadresse noch frei ist oder ob der Name als Marke registriert ist. Hier können Sie dies prüfen. Ansonsten kann es für den Gründer der neuen GmbH ziemlich mühsam oder sogar kostspielig werden.