Freelancer – Was ist das? Alles Wichtige kompakt erklärt
Freelancer kann man als „freier Mitarbeiter“ ins deutsche Übersetzen. Meistens werden damit Arbeiter einer bestimmten Branche bezeichnet, die Aufgaben für eine Unternehmung persönlich ausführt. Die Anstellung ist zwar vertraglich vereinbart, es handelt sich dabei jedoch nicht um einen normalen Arbeiter der ins Unternehmen eingegliedert ist.
Definition
Ein Freelancer erhält vom Arbeitgeber, meistens von mehreren gleichzeitig, Aufträge und führt diese aus. Das Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich dabei vom typischen Arbeitnehmer. Die Begriffe „Freelancer“ und „Freischaffenden“ sind nicht gleichzusetzen. Die Bezeichnung „Freischaffender“ beschreibt anders als beim Freelancer, nicht das Beschäftigungsverhältnis, sondern den spezifischen Beruf. Freischaffend ist ein Allgemeinbegriff für gewisse wissenschaftliche und kreative Berufe, beispielsweise Juristen, Psychologen oder Architekten. Die beiden Begriffe sind daher nicht synonym zu verwenden, da es sich auf das Dienstverhältnis bezieht. Die Bezeichnung Freelancer gibt demnach noch keine Hinweise auf den tatsächlichen Beruf.
Merkmale
Ein Freelancer ist normalerweise ein eigenständiger Mitarbeiter der meistens in den Branchen IT, Beratung oder Werbung beschäftigt ist. Dieser wird in der Regel für ein bestimmtes Projekt und auf begrenzte Zeit engagiert. Wird ein solches Projekt abgeschlossen, kann die Unternehmung den Beschäftigten für ein weiteres anstellen. Freischaffende können als Freelancer funktionieren, umgekehrt müssen diese jedoch nicht zwingend einen freischaffenden Beruf ausüben. Freelancer sind meist hochqualifizierte oder spezialisierte Personen.
Die Arbeitskonditionen eines Freelancers können bezüglich Arbeitszeit und Einsatzort häufig frei gestaltet werden. Meist hat er jedoch keinen Anspruch auf einen räumlichen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens. Da die freien Mitarbeiter nicht in die Organisationstruktur eines Betriebs eingebunden werden, sind sie auch nicht weisungsgebunden. Die Entlohnung erfolgt aufgrund eines Dienstvertrages im Stundenlohn pauschal oder aber umfassend durch einen Werkvertrag. Es ist daher nicht untypisch, dass aufgrund der wechselnden Beschäftigungen das Einkommen von Monat zu Monat schwankt. Die Akquisition von Aufträgen liegt in der Verantwortung des Freelancers selbst. Dasselbe gilt für soziale Absicherungen sowie die Versteuerung seiner Einkünfte.
Was ist zu beachten?
In der Schweiz tätige Freelancer müssen Beiträge an die AHV, die IV sowie die EO entrichten. Sie sind als selbstständigerwerbende Personen jedoch nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Das Obligatorium der berufliche Vorsorge (2.Säule) entfällt.
Auftragsakquisition
Freelancer akquirieren ihre Aufträge häufig über Netzwerke, die für die jeweilige Branche Kontakte knüpft. Natürlich ist diesbezüglich das Internet eine zentrale Anlaufstelle. Die Plattformen bieten dabei sowohl Netzwerke für Freelancer auf Auftragssuche, als auch solche für Unternehmen auf der Suche nach Arbeitskraft sind. Häufig kommt das Arbeitsverhältnis aufgrund von Empfehlungen anderer Unternehmungen zu Stande.