Firmenwert bestimmen – So gehst du vor
Wer den Wert einer Firma bestimmen möchte, muss verschiedene Faktoren berücksichtigen. Normalerweise ermittelt man dafür den Mehrwert, der durch die Berücksichtigung immaterieller Güter im Unternehmen entsteht. Dabei muss gleich vorweg genommen werden, dass dieser nicht exakt bestimmt werden kann. Man spricht daher eher von einer Bewertung als von einer Berechnung.
Was ist der Firmenwert?
Generell kann man sagen, dass es sich beim Firmenwert um eine gedankliche, abstrakte Konstruktion handelt. Konkret beschreibt er die Differenz zwischen Gesamtunternehmenswert und den aufsummierten Zeitwerten von Aktiva und Passiva. Doch werden auch schwer quantifizierbare Faktoren miteinberechnet, was eine objektive Bewertung erschwert.
Bereiche die üblicherweise zum originären Firmenwert gezählt werden sind bspw.:
- Kundenstamm
- Qualität des Managements
- Vorteil des Standorts
- Spezielles Know-How
- Patente sowie Konzessionen
- Recht auf Fortführung des Firmennamens
- Belieferungsrechte
- Image des Unternehmens
Goodwill
Den Mehrwert den der Käufer eines Unternehmens effektiv zu zahlen bereit ist, nennt man Goodwill. Dieser entsteht unter Berücksichtigung der zukünftigen Ertragserwartungen bezüglich materieller sowie immaterieller Vermögengegenstände abzüglich der Schulden. Mit anderen Worten beschreibt der Goodwill die Differenz des Kaufpreises und dem Substanzwerts der Unternehmung.
Der Substanzwert berechnet sich nach folgender Formel:
Bilanzielles Eigenkapital
+ Auflösung stiller Reserven
+ bisher nicht bilanzierte, immaterielle Vermögenswerte
= Substanzwert
Damit ergibt sich die Formel für den Goodwill:
Kaufpreis – Substanzwert = Goodwill
Was ist Badwill?
Ein negativer Goodwill beschreibt man als Badwill. Der Kaufpreis liegt in diesem Fall somit unter dem Substanzwert. Dies kann eintreffen, wenn bspw. Reputationsschäden entstanden sind oder ein gerichtliches Urteil ausstehend ist.
Abschreibung
Der Firmenwert kann man nur bedingt abschreiben. Generell unterscheidet man in zwei Gruppen:
Originärer Firmenwert
Dieser Begriff beschreibt den Wert, der im Laufe der Geschäftstätigkeit erarbeitet wurde. Da dieser nicht käuflich erworben wurde, darf er auch nicht abgeschrieben werden.
Derivativer Firmenwert
Der derivative Firmenwert beschreibt den Wert, der beim Kauf einer Firma entsteht. Dieser kann bei der Abschreibung berücksichtigt werden, sofern es tatsächlich zu einer käuflichen Erwerbung kam.