Firmenname – Tipps und Tricks zur Namensfindung
Sämtliche Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, haben die Möglichkeit, sich einen Firmennamen zu geben. Dabei ist die Wahl des Namens weitgehend frei wählbar. Auch Fantasienamen dürfen dabei verwendet werden, sofern sie nicht irreführend sind oder dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Ausnahmen dabei bilden Vorschriften durch Gesetz wie bspw. Verletzung der Namensrechte. Die Ausnahmen sind am Schluss dieses Artikels aufgeführt.
Gebrauch des Firmennamens
Der vom Unternehmen gewählte Firmenname, muss in der Form, in der er im Handelsregister eingetragen wurde verwendet werden. D.h. er muss vollständig und unverändert auf sämtlichen Dokumenten vorzufinden sein. Zusätzlich sind aber auch Logos, Kurzformen oder Geschäftsbezeichnungen gebräuchlich vgl. OR Art. 954.
Tipps zur Namensfindung
Einen treffenden Namen findet man selten auf einen Schlag. Eine häufige Vorgehensweise ist, branchenspezifische Begriffe zu durchstöbern und im Team ein Brainstorming zu machen. Auch Namensgeneratoren, die man mit bereits gefundene Ideen füttert, können äusserst gute Unterstützung bieten. Hier ein paar Tipps, mit denen eine sinnvolle Namensgebung klappen sollte:
- Der Name sollte einprägsam leicht auszusprechen sein.
- Zweideutigkeit sollte vermieden werden.
- Der Name sollte von Kreativität zeugen und Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
- Wichtig ist, dass keine negativen Assoziationen mit dem Namen gemacht werden. Beschränken Sie sich auf neutrale Begriffe.
- Achten Sie sich darauf, den Namen erweiterbar zu halten: Das Geschäft könnte zu einem späteren Zeitpunkt auf andere Gebiets ausgedehnt werden. Aber: halten Sie ihn nicht zu allgemein. Sie wollen ja auch aus der Vielzahl an Unternehmen herausstechen.
- Vermeiden Sie Trends bei der Wahl des Namens, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Die Verwendung von bildhaften Ausdrücken ist empfehlenswert. Der Name bleibt den Leuten somit besser im Gedächtnis.
- Überprüfen Sie, ob eine Internet-Domain für den gewünschten Namen existiert und vergeben ist oder nicht.
- Überprüfen Sie des Weiteren, ob Sie den Namen als Marke eintragen lassen können.
Überprüfung und Schutz
Es ist überaus wichtig, dass der gewählte Name keine Namensrechte einer anderen Unternehmung verletzt. Damit würde man sich in die missliche Lage, verklagt zu werden bringen. Um zu prüfen, ob ein Name bereits eingetragen ist, verwenden Sie das Tool Regix vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister.
Schutz durch Handelsregistereintrag
Durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht ein gewisser Schutz für den Firmennamen. Dieser ist aber nicht ganzheitlich und ist wie folgt gewährleistet:
Für Einzelfirmen, Kollektiv– und Kommanditgesellschaften gilt der Schutz nur lokal und nicht schweizweit, wenn der Firmenname ein Personenname ist. Die Namen von AGs und GmbHs hingegen, werden unbegrenzt und schweizweit geschützt.
Kontrollieren Sie auch, ob der von Ihnen gewünschte Name möglicherweise eine geschützte Marke verletzt. Suchen sie bereits eingetragene Marken auf dieser Seite. Durch den Handelsregistereintrag ist nur der Name Ihrer Unternehmung geschützt. Sichern Sie sich früh genug auch die Markenrechte daran, um auch Logo und Produkte zu schützen.
Sonderregelungen bei bestimmten Rechtsformen
Es existieren im Schweizer Recht gewisse Vorgaben, wenn bestimmte Rechtsformen gewählt wurden. Bspw. müssen bestimmte Zusätze oder Kürzel im Namen vorkommen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht:
- Einzelunternehmen müssen den Namen des Gründers zwingend in den Firmennamen integrieren. Es ist nicht zulässig, Begriffe zu verwenden, die ein Gesellschaftsverhältnis andeuten.
- Gesellschaftsfirmen, wie z.B. AG, GmbH, KiG, müssen in ihre Namen die Gesellschaftsform aufgeführt haben. Dabei kann entweder die ausgeschriebene Form oder die Abkürzung verwendet werden. Die Liste der zulässigen Abkürzungen finden Sie hier.
- Für alle Firmennamen gilt die bereits oben erwähnte Beschränkung: Der Name darf nicht täuschend oder irreführend sein. Er darf dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderlaufen.