Einzelunternehmen
Führt eine Einzelperson eine Firma und ist gleichzeitig auch Inhaber, spricht man von einem Einzelunternehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer bereits von Anfang an Mitarbeiter hat oder nicht. Diese treten nämlich als Arbeitnehmer auf und nicht als Teilhaber bzw. Geschäftsführer.
Wann sind Einzelunternehmen geeignet?
Eine Einzelunternehmung eignet sich vor allem bei Kleinunternehmen deren Tätigkeiten stark mit dem Inhaber verbunden sind. Typische Beispiel dafür sind Anwälte, Ärzte, Handwerker und Architekten. Mit rund 326‘000 Unternehmen ist die Einzelunternehmung die am häufigsten gewählte Form in der Schweiz. Als Grund dafür dürften die tiefen Gründungsanforderungen vermutet werden. Mit dem Beginn der längerfristigen, wirtschaftlichen Geschäftigkeit, entsteht die Einzelunternehmung. Darüber hinaus wird, falls die Unternehmung nach kaufmännischer Art geführt wird, ein Eintrag ins Handelsregister vorausgesetzt. Es bestehen keine Mindestkapitalanforderungen. Der Firmenname muss den Familienname enthalten, ist sonst jedoch frei wählbar.
Vorteile des Einzelunternehmens
- Vorausgesetzt ist nur ein Eintrag ins Handelsregister. Dieser aber muss nur vorgenommen werden, wenn der Jahresumsatz grösser als 100‘000 CHF ist.
- Es gibt kein vorgegebenes Grundkapital.
- Es besteht die Möglichkeit der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung des Gewinns zu entgehen.
- Die Gründung eines Einzelunternehmens mit verhältnismässig tiefen Kosten erfolgen
Nachteile des Einzelunternehmens
- Der Geschäftsinhaber ist unbeschränkt persönlich haftbar.
- Aufgrund der namentlichen Eintragung im Handelsregister ist eine Anonymisierung nicht möglich.
- Den Firmennamen kann man nur lokal schützen lassen.
- Einzelunternehmen sind Personengesellschaften, daher ist der Zugang zum Kapitalmarkt erschwert.
- Grosse Unternehmen sind häufig nicht interessiert an Geschäften mit Unternehmen, die wenig Kapital im Umlauf haben.
Besteuerung
Einzelunternehmensinhaber sind verpflichtet ihr vollständiges Vermögen und Einkommen, aus dem geschäftlichem wie auch aus privatem Bereich, zu versteuern. Bei einem jährlichen Umsatz von mehr als CHF 100‘000 sind auch noch Mehrwertsteuern zu entrichten. Falls Unternehmens- und Wohnsitz unterschiedliche Orte sind, kann Steuerplanung betrieben werden und unter Umständen ein Steuervorteil bspw. gegenüber der Kollektivgesellschaften erreicht werden.
Nachfolgeregelung
Falls man ein Einzelunternehmen verkauft oder ein Nachfolger als neuer Inhaber einsetzen will, kann das nicht einfach so erfolgen. Da die Einzelfirma an den Gründer gebunden ist, endet mit dessen Ausstieg das Unternehmen. Eine Übertragung ist möglich durch die Veräusserung des Betriebs an ein Unternehmer, der eine neue Einzelfirma gründet. Dabei werden die Aktiven und Passiven übertragen an den neuen Unternehmer übertragen.