Checkliste Unternehmensgründung – Alles im Überblick
Haben Sie kürzlich eine eigene Firma gegründet? Holen Sie sich hier Tipps zum reibungslosen Ablauf. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, mit der Sie die wichtigsten Aspekte Ihres Unternehmens abdecken können.
Mitarbeiter
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen oder auch wenn Sie alleine tätig sind, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Melden Sie sich bei einer Ausgleichskasse an. Die Liste ist unter ahv-iv.info zu finden.
- Schliessen Sie die obligatorischen Verträge ab. Bspw. das BVG (Berufsvorsorgegesetz für das Alter, bei Todesfällen oder Invalidität) oder das UVG (Unfallversicherungsgesetz) sowohl ausser- wie innerbetrieblich. Üblicherweise werden diese bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen oder aber bei der SUVA.
- Nehmen Sie die Lohnzahlungen vor. Mithilfe des pebe Live Lohns können Sie im Handumdrehen die Lohnzahlungen verwalten. Die vielfältigen Funktionen ermöglichen Ihnen eine vollumfängliche Handhabung von der Berechnung bis zu Auszahlung, respektive der Vorbereitung der Zahlungsaufträge. In pebeLOHN können Sie ausserdem sämtliche Berichte erstellen, sowie obligatorische Statistiken übermitteln.
- Überprüfen Sie die Anforderungen betreffend der Quellensteuer, sofern Sie planen ausländisches Personal einzustellen.
- Schliessen Sie sich einer Familienausgleichskasse an.
- Schliessen Sie eine Kollektiv-Krankenversicherung ab. Damit gewährleisten Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, falls sie unter Umständen verpflichtet werden weiter Löhne zu zahlen
Mehrwertsteuer
In diesem Abschnitt überprüfen Sie, in welchem Masse sie verpflichtet sind Mehrwertsteuern zu zahlen. Dies kann von mehreren Faktoren abhängen. Um abzuklären, ob Sie Mehrwertsteuerpflichtig sind, schauen Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorbei.
Erreicht Ihre Firma in den ersten Jahren den steuerbaren Mindestumsatz nicht, sind sie folglich nicht steuerpflichtig. Falls Sie jedoch grössere Investitionen tätigen, ist es von Vorteil, sich freiwillig einer Besteuerung zu unterstellen. Dadurch können Sie vollumfänglich die Vorsteuer auf Ihre Investitionen und anderen Auslagen geltend machen und diese folglich in der Startphase in Abzug bringen.
Verpflichtung zur Buchhaltung
Juristische Personen, Einzelfirmen und sämtliche Firmen mit einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100‘000 sind verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen.
Gewinn- oder Kapitalsteuer?
Ihre Firma wird auf dem Nettogewinn sowie dem Geschäftskapital besteuert. Diese Steuer berechnet sich aufgrund des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns ab dem Gründungstag. Im Jahr der Gründung hat man die Möglichkeit zwischen einer Kurzjahr- oder Langjahrversteuerung zu wählen. Ersteres schliesst per Ende des ersten Steuerjahres. Letzteres schliesst per Ende des darauf folgenden Steuerjahres.
Fakturieren
In Ihrem Businessplan haben Sie Ziele definiert, welche es zu erreichen gilt. Es ist daher äusserst wichtig, die finanzielle Situation sowie die Liquidität kontinuierlich zu überprüfen.
Leistungsfähige Programme, wie z.B. pebe Live, ermöglichen es Ihnen unter Anderem QR-Rechnungen zu generieren, die entsprechenden Zahlungseingänge zu überprüfen, sowie Kontoauszüge oder allfällige Mahnungen zu verschicken.
Achten Sie bei der Wahl der Software unbedingt darauf, dass sie ISO 20022 fähig ist. Ab dem Sommer 2018 ist dies der neue Standard im Zahlungsverkehr. Die Zahlungen werden dann unter anderem mit QR-Codes abgehandelt. Erfahren Sie mehr unter www.six-group.com.