Buchhaltung für Kleinunternehmen in der Schweiz
Als Inhaber eines Kleinunternehmens in der Schweiz fühlst du dich für die Erstellung deiner Buchhaltung selbstverantwortlich. Damit du die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz beachtest und den Überblick über deine Umsätze und Kosten behaltest, solltest du eine geeignete Software verwenden. Diese unterstützt dich von der ersten Buchung bis zur Erstellung der MWST-Abrechnung oder der Bilanz. Jetzt alles zu Buchhaltung für Kleinunternehmen lernen.
Wer muss eine Buchhaltung führen?
Grundsätzlich muss in die einfache und die doppelte Buchhaltung unterschieden werden:
Wer muss in eine doppelte Buchhaltung führen?
In der Schweiz müssen alle Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine doppelte Buchhaltung führen. Dazu gehören Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dazu gehören GmbHs und Aktiengesellschaften. Zudem müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Jahresumsatz von mehr als CHF 500’000 erwirtschaften ebenfalls eine doppelte Buchhaltung führen.
Wer darf eine einfache Buchhaltung führen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die keine doppelte Buchhaltung führen müssen. Es ist jedoch möglich, dass ein Unternehmen freiwillig eine doppelte Buchhaltung führt, auch wenn es nicht dazu verpflichtet ist.
Bei der einfachen Buchhaltung kannst du eine sogenannte Milchbüechli-Rechnung machen. Darin listest du Einnahmen und Ausgaben auf. Hier findest du noch mehr Infos zu Ausgaben.
Was macht man in der Buchhaltung?
Eine Finanzbuchhaltung (oder Fibu) erfüllt den Zweck, alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens systematisch und zeitnah in einem Buchhaltungssystem zu erfassen.
In der Buchhaltung werden Aufwand und Ertrag buchhalterisch erfasst, um einen Überblick über die finanziellen Vorgänge eines Unternehmens zu erhalten.
Um Aufwand und Ertrag in der Finanzbuchhaltung zu buchen, werden sie in bestimmte Konten eingetragen. Aufwände werden in der Regel auf Aufwandskonten verbucht, während Erträge auf Ertragskonten verbucht werden. Durch die Verbuchung von Aufwand und Ertrag kann man die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens verfolgen und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
- Mehr zu Aufwand & Ertrag
Die Auswertungen zeigen dir, wie hoch deine Umsätze waren und welche Aufwendungen du in dem gebuchten Zeitraum hattest. Üblicherweise werden folgende drei Auswertungen gemacht:
- Erfolgsrechnung.
- Bilanz. Mehr zur Bilanz gibt’s hier.
- Cashflow-Rechnung. Mehr zu Cashflow gibt’s hier.
Buchhaltung als Kontrollzentrum
Mit der Hilfe eines Standardkontenrahmens steuerst du alle erforderlichen Konten an. Bei Bedarf kannst du in einem individuellen Kontenplan zusätzliche Konten anlegen und diese bebuchen. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, dich mit einem Buchungsjournal einen Überblick über die getätigten Buchungen zu verschaffen. Du erkennst dann schnell, welche Buchungen noch fehlen oder welche Konten du in deiner Finanzbuchhaltung noch nicht angesprochen hast.
- Hier erfährst du mehr zum Kontenplan
Die Finanzbuchhaltung als Abbild deines Unternehmens
Die Buchhaltung ist das Abbild deines Unternehmens, weil sie alle finanziellen Transaktionen und Vorgänge dokumentiert und verarbeitet. Sie zeigt, wie dein Unternehmen wirtschaftet und wie es seine Finanzen verwaltet.
Die Finanzbuchhaltung gibt Auskunft über die finanziellen Ressourcen deines Unternehmens, wie zum Beispiel das Eigenkapital oder die Liquidität. Sie zeigt auch, wie du deine Gewinne erzielst, deine Ausgaben finanzierst oder welche Abschreibungen du machst.
Die Buchhaltung ist somit ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung und dient dir als Entscheidungsgrundlage bei der Leitung deines Business. Du erkennst und minimierst damit Risiken und bekommst Aufschluss darüber, wie sich das Unternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen in der Branche entwickelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fibu das Abbild eines Unternehmens ist, da sie einen detaillierten Einblick in die finanziellen Vorgänge und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens gibt. Sie ist somit ein wichtiges Instrument für die Unternehmensführung und die strategische Planung.
Buchhaltung für Lager und Inventar
Die Finanzbuchhaltung kann in der Lagerverwaltung auf verschiedene Weise genutzt werden. Ein Beispiel dafür ist die Bestandsführung. In der Finanzbuchhaltung werden alle Einkäufe und Verkäufe von Waren dokumentiert und verarbeitet. Durch die Bestandsführung kann man den Bestand an Waren im Lager jederzeit einsehen und kontrollieren. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass genügend Waren vorrätig sind, um die Nachfrage der Kunden zu befriedigen, aber auch, dass das Lager nicht überbestückt ist und somit Platz und Geld verschwendet wird.
Ein Soll-Ist-Vergleich zwischen Buchhaltung und Bestand ist in regelmässigen Abständen zu empfehlen. Dies wird Inventur genannt. Mehr dazu gibt’s hier.
Wenn du komplexere Warenein- und Ausgänge hast, solltest du dir überlegen ein Warenwirtschaftssystem zuzulegen. Wie das funktioniert, erfährst du hier.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Finanzbuchhaltung in der Lagerverwaltung genutzt werden kann, um den Bestand an Waren im Lager zu überwachen und die Kosten der Lagerverwaltung zu ermitteln. Sie dient somit als Entscheidungsgrundlage für die Lagerverwaltung und hilft, die Wirtschaftlichkeit der Lagerverwaltung zu optimieren.
Buchhaltung für Kleinunternehmen zeitlich abgrenzen
Wichtig ist, dass diese Geschäftsvorfälle sich immer auf eine Steuerperiode – z. B. einen Monat – beziehen. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz oder der Erfolgsrechnung. Du erzeugst damit auch eine korrekte MWST-Abrechnung. Somit erhältst du wichtige Auskünfte über die finanzielle Lage deiner Unternehmung und belegst dem Steueramt deine Geschäftstätigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung deiner Finanzbuchhaltung findest du in der vierten Abteilung des Obligationenrechts. Spezielle Regelungen zur MWST-Abrechnung hat der Schweizer Gesetzgeber im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) verankert. Zudem gibt es einen aufschlussreichen Artikel von KMU Admin zu diesem Thema.
- Mehr Infos zur Mehrwertsteuer
Müssen Kleinunternehmen die Buchhaltung mit einer Software führen?
Nein, in der Schweiz ist es nicht verpflichtend, eine Fibu mit einer Software zu führen. Es ist auch möglich, die Buchhaltung manuell mit Papier und Stift zu erledigen. Allerdings ist es in der Regel sinnvoll, eine Buchhaltungssoftware zu verwenden, da diese die Arbeit erleichtert und Fehler vermeiden hilft.
Gerade bei Kleinunternehmen gibt es immer noch Leute, die machen selbst heute noch alles mit Excel und führen manuell ein Kassenbuch. Es ist in Ordnung, das Kassenbuch manuell zu führen, solange es sorgfältig und ordnungsgemäß geführt wird. Elektronische Kassenbücher haben jedoch den Vorteil, dass sie schneller und genauer sind und weniger Fehlerquellen haben. Es kommt also darauf an, welche Anforderungen das Kleinunternehmen stellt und welche Art von Kassenbuch am besten geeignet ist.
Du hast in der Schweiz ein Kleinunternehmen und möchtest deine Fibu selbst führen? Dann nutze eine Software, die rechtlich auf dem neusten Stand ist und dir Anwendungen bietet, mit denen du deine Finanzbuchhaltung einfach und unkompliziert erstellen kannst. So werden z. B. die Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung von der Software berücksichtigt, die bei der Erstellung der MWST-Abrechnung zu beachten sind.
Buchungsmaske
Eine geeignete Buchhaltungssoftware ermöglicht es dir, mehrere Auswertungen anzusteuern, die du deinem Treuhänder vorlegen oder z. B. auch bei einem Gespräch mit deiner Bank verwenden können. Somit kannst du nach dem Erfassen deiner Zahlen die Auswertung Mehrwertsteuer aufrufen und dir diese für verschiedene Quartale anzeigen lassen. Somit vergleichst du die Entwicklung mehrerer Abrechnungsperioden miteinander. Ist ein Zeitraum vollständig erfasst und abgeschlossen, reichst du die fertige Finanzbuchhaltung ein.
Steuerliche Abzüge
Auch bei der Erstellung der MWST-Abrechnung gemäß ESTV kannst du bei der Erstellung deiner Finanzbuchhaltung von den Vorzügen einer geeigneten Software profitieren. Erstelle komfortabel und einfach für jede Steuerperiode eine korrekte MWST-Abrechnung. Im Fall einer Korrektur der MWST-Abrechnung liefert dir die Software die notwendige Unterstützung, um einen Fehler rechtssicher zu beheben.
Fazit zur Buchhaltung für Kleinunternehmen
Führst du ein Kleinunternehmen und erzielst du einen Umsatz von unter 500’000 CHF, bist du in der Schweiz zur Erstellung einer einfachen Finanzbuchhaltung verpflichtet. Du musst dafür Sorge tragen, dass du die Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung einhältst und die Finanzbuchhaltung pünktlich einreichst.
Eine geeignete Software hält deine Fibu immer auf dem aktuellen Stand. Mit regelmässigen Updates gewährleistet die Software, dass du stets der aktuellen Rechtslage entsprechende Auswertungen und Steuersätze zur Verfügung hast.
Mit den Auswertungen, die du über eine Buchhaltungssoftware erstellst, behältst du immer den Überblick über die wirtschaftliche Lage deines Unternehmens. Unabhängig davon, ob du eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung oder die MWST-Abrechnung benötigen.
Verwende für deine Fibu pebe Live, die Buchhaltung aus der Cloud. Weil du nicht mehr Zeit verwendest als nötig, kannst du dich auf die wesentlichen Bereiche deines Kleinunternehmens konzentrieren. Bei Fragen steht dir ein umfangreiches Handbuch sowie ein erfahrenes Supportteam gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.