Bilanz – Wissenswertes zur Bilanzierung deiner Firma
Zu einem bestimmten Zeitpunkt ist es in der Buchhaltung üblich, Bilanz zu ziehen. Dabei erstellt man eine zweiseitige Rechnung: auf der einen Seite das Vermögen, auf der anderen Seite das Kapital. Beim üblichen Aufbau, wird die Aktivseite (Mittelverwendung) links und die Passivseite (Mittelherkunft) rechts aufgeführt. Mit anderen Worten spiegeln Aktiva das Vermögen wider, wobei Passiva Ansprüche an Kapital aufzeigen. Dies beinhaltet sowohl die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital), als auch die Ansprüche des Unternehmens an das Vermögen (Eigenkapital). Zwischen beiden Seiten muss sogenannte Bilanzgleichheit herrschen, d.h. es gilt der Grundsatz:
Aktiva = Passiva
Aufgaben der Bilanz
Eine Bilanz kann man für verschiedene Zwecke erstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sie stets drei Aufgaben erfüllen soll:
- Informationsfunktion
Dem Unternehmer sollte die zweiseitigen Rechnung ein starkes Werkzeug zur Eigenbewertung ermöglichen, mit dem er weitere wirtschaftliche Schritte planen kann. Für Dritte ist die Bilanz interessant um gegebenenfalls eine Zusammenarbeit abzuschätzen. Denkbar wären da bspw. Kreditgeber, die öffentliche Hand, sowie Gläubiger. - Dokumentationsfunktion
Die Bilanz soll Auskunft geben über das im Unternehmen vorhandene Vermögen. Sie bildet den buchhalterischen Abschluss am Stichtag. - Gewinnermittlungsfunktion
Mit der Bilanz ist es möglich, einen Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und zum Schluss des Geschäftsjahres zu machen und dadurch den Gewinn/Verlust einer Periode. Natürlich unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen.
Normalerweise führt man eine Bilanz in Form eines Kontos. Dabei steht die Aktivseite für die Sollseite und die Passivseite für die Habenseite des Kontos. Über die Zeit, ist es mit den jeweiligen Aktiv- und Passivkonten möglich, die wirtschaftliche Entwicklung einer Unternehmung zu betrachten.
Verschiedene Arten
- Laufende Bilanzen
Werden zum Jahresende erstellt. Eine Ausnahme dazu besteht für börsennotierte Unternehmungen. Diesen müssen Zwischenbilanzen erstellen, bspw. wöchentlich, monatlich, quartalsweise. - Sonderbilanzen
Diese ausserordentlichen Aufstellungen, kommen zum Zuge wenn bspw. eine Entscheidung getroffen werden soll. Denkbar sind auch gesetzlich vorgeschriebene Zeitpunkte zur Bilanzierung. Übliche Arten sind Gründungs-, Liquidations-, Auseinandersetzungs- oder Sanierungsbilanzen. - Handelsbilanzen
Jede Firma muss Handels- und Steuerbilanzen erstellen. Erstere legt die effektiven Verhältnisse innerhalb der Firma dar. Letztere unterstützt die Erfolgsermittlung bei der Ertragsbesteuerung und hilft das Unternehmensvermögen abzubilden. - Einzelbilanz
Von einer Einzelbilanz wird nur gesprochen, wenn eine Konzernbilanz erstellt wird. Man bilanziert demnach nur ein Teil des Konzerns du reflektiert auch nur dessen wirtschaftliche Verhältnisse. Übergeordnet gibt es die konsolidierte Konzernbilanz. Sie ist begründet den Konzernabschluss. - Eröffnungsbilanz
Wie der Name bereits andeutet, wird diese Aufstellung zu Beginn des Geschäftsjahres gemacht und erfasst alle Vermögens- und Schuldverhältnisse. Das Pendant dazu ist die Schlussbilanz.
Aufbau
Wie bereits angeschnitten, gliedert man in Aktiven und Passiven. Die linke Aktivenseite steht für die Mittelverwendung: welche Ansprüche hat das Unternehmen erworben? Üblicherweise werden hier Geldmittel (Kassen, Bankkonten), Material und Erzeugnisse aufgelistet, sogenannte Umlaufvermögen. Weiter werden bspw. Produktionsmittel (Maschinen, Immobilien), sogenannte Anlagevermögen aufgeführt.
Die rechte Passivseite führt die Herkunft der Mittel auf. Sie listet die Herkunft der Finanzierungen auf. Folglich werden Fremd- und Eigenkapital getrennt ausgewiesen. Das Fremdkapital kann aus Anleihen, Darlehen oder Krediten bestehen und steht deshalb zeitlich nur begrenzt zur Verfügung. Beim Eigenkapital gibt es keinen Rückzahlungsanspruch Dritter und ist daher auch nicht zeitlich gebunden.