Arbeitsvertrag Schweiz – Was gehört rein?
Wer eine neue Stelle beginnt, schließt in der Regel einen Arbeitsvertrag ab. Dieser ist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu unterzeichnen. In diesem Vertrag definiert man die wesentlichen Konditionen zwischen den beiden Parteien. Welche Punkte in einem Arbeitsvertrag nicht fehlen dürfen und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten, lesen Sie im folgenden Artikel.
Was zwingend in den Arbeitsvertrag muss
Ein Arbeitsvertrag ist Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch was viele nicht wissen: Arbeitsverträge kann man in der Schweiz auch mündlich vereinbaren. Es ist jedoch insbesondere aus Gründen der Beweisführung für beide Parteien besser, die Vertragsbedingungen schwarz auf weiß jeder Zeit auf einem Arbeitsvertrag abrufen zu können. Im Zweifelsfall und bei Streitigkeiten stehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem schriftlichen Vertrag auf der sicheren Seite.
Ein Arbeitsvertrag kann sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Laut Artikel 320 des Obligationenrechts (OR) muss der Arbeitsvertrag in der Schweiz keine spezielle Form aufweisen. Dies bedeutet, dass der Vertrag je nach Belieben schriftlich oder mündlich vereinbart und gestaltet werden kann. Folgende Punkte sollten in einem Arbeitsvertrag jedoch auf keinen Fall fehlen:
- Persönlich Angaben wie Namen und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beschreibung der Tätigkeit im Betrieb und anderen kleineren zumutbaren Arbeiten (beispielsweise Ämtli)
- Datum des Vertragsbeginns (bei befristeten Verträgen auch das Vertragsende)
- Infos zur Probezeit wie Beginn und Dauer (z.B. höchstens 3 Monate)
- Informationen zum Arbeitsort
- Entlohnung: Höhe des Lohns, Spesen, 13. Monatslohn und ggf. Boni
- Informationen zur Arbeitszeit, z. B. wöchentliche Arbeitszeit, Gleitzeitreglement und Pausen
- Versicherungsleistungen wie z. B. Pensionskasse und Krankentaggeldversicherung
- Infos zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Kündigungsfrist
- Ort und Datum sowie Unterschriften beider Parteien
Die oben aufgelisteten Punkte sollten in einem rechtsgültigen Arbeitsvertrag enthalten sein. Zudem müssen beide Parteien diesen unterschrieben haben.
Was zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden kann
Weiterhin kann der Arbeitsvertrag noch um weitere Punkte ergänzt werden, die optional hinzugefügt werden können. Zu diesen zählen:
- Informationen dazu, wer direkte/r Vorgesetzte/r ist
- besondere individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Klausel zur Schweigepflicht und Wettbewerbsverbote
- Regelungen zum Arztzeugnis und anderen Absenzmeldungen
- Nebenbeschäftigung, eventuell Bewilligungspflicht
Was nicht speziell in einem solchen Vertrag geregelt ist, wird in der Regel durch das Gesetz oder abhängig nach Branche durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bestimmt. Somit schützt das Gesetz auch mündlich beschlossene Vereinbarungen. Demnach der Arbeitnehmer sich auch in einem solchen Fall auf die Schutzvorschriften des Arbeitsrechts berufen.
Worauf Arbeitnehmer bei einem Arbeitsvertrag achten sollten
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung. Daneben ist für den Arbeitnehmer die Treuepflicht entscheidend. Dies bedeutet, dass dieser den Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten sowie das Arbeitssoll einhalten muss. Dies betrifft Regelungen bezüglich der Überstunden, Pausen, der Ferien und der allgemeinen Arbeitszeit.
Worauf Arbeitgeber bei der Erstellung achten sollten
Ein Arbeitsvertrag ist ein vertrauliches und wichtiges Dokument. Daher sollten Arbeitgeber bei der Erstellung größte Sorgfalt walten lassen. Die größte Pflicht, die der Arbeitgeber erbringen muss, ist es, den Arbeitnehmer für die erbrachte Leistung zu entlohnen. Dieser Pflicht muss ein Arbeitgeber nachgehen. Als Recht für ihn gilt, dass dieser Zudem die Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer hat.
Ein Arbeitsvertrag schafft Transparenz im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
Die Erstellung von Arbeitsverträgen bedarf größter Sorgfalt, damit die Rechte und Pflichten beider Parteien optimal und rechtsgültig festgehalten werden.
Ein Arbeitsvertrag hat zum Vorteil, dass ein kontrolliertes Arbeitsverhältnis entsteht, indem beide Vertragsparteien durch die dort festgelegten Regeln und Gesetze geschützt werden. Professionell erstellte Arbeitsverträge schaffen Transparenz im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.
Weitere nützliche Hilfestellung finden Sie im umfangreichen Artikel von KMU Admin.
Pebe übernimmt keine Haftung für das fehlerhafte Führen einer Buchhaltung. Informieren Sie sich bei Fragen bei Ihrem Treuhänder oder beim Steueramt.