Der Jahresabschluss einfach erklärt (inklusive Checkliste)
- Zuletzt aktualisiert:
- Autor: Martin Steinbrecher
Der Jahresabschluss bildet den Abschluss eines Geschäftsjahres und gibt einen Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Er dient sowohl der Besteuerung als auch der internen Planung und Entscheidungsfindung. Zudem bietet er Investoren und Geldgebern wichtige Informationen zur finanziellen Lage. Ein sorgfältiger Jahresabschluss ist daher unverzichtbar, um korrekte und fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Was ist ein Jahresabschluss?
Ein Jahresabschluss, auch bekannt als Geschäftsabschluss, markiert den Abschluss eines Geschäftsjahres oder einer Steuerperiode eines Unternehmens.
Dabei geht es nicht nur um eine formale Pflichterfüllung, sondern um eine präzise Darstellung der finanziellen Situation und des Erfolgs des Unternehmens. Dies schafft Klarheit für interne Akteure wie die Geschäftsleitung, aber auch für externe Interessengruppen wie Investoren oder Kreditgeber.
Der Jahresabschluss besteht aus wesentlichen Bestandteilen wie der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Je nach Unternehmensgrösse kann auch eine Geldflussrechnung erforderlich sein. Diese Elemente liefern wichtige Informationen über Erträge, Aufwendungen und das Vermögen des Unternehmens. Transparenz und Genauigkeit sind hierbei von höchster Bedeutung, um ein verlässliches Bild der wirtschaftlichen Lage zu gewährleisten.
Kurz gesagt, der Jahresabschluss bietet eine umfassende und wahrheitsgetreue Übersicht über die finanzielle Situation eines Unternehmens, die für viele Entscheidungen und strategische Planungen unverzichtbar ist.
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Bestandteile des Jahresabschlusses
Ein ordentlicher Jahresabschluss setzt sich aus mehreren wichtigen Bestandteilen zusammen, die einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens bieten. Zentrale Elemente sind:
Bilanz (Art. 959 OR): Hier werden das Vermögen (Aktiven) und die Schulden (Passiven) des Unternehmens dargestellt. Auch die Lohnbuchhaltung gehört zu diesem Teil, der die Vermögens- und Finanzierungslage des Unternehmens abbildet.
Erfolgsrechnung (Art. 959b OR): Diese zeigt, wie wirtschaftlich das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr gearbeitet hat. Hier werden Umsätze, Aufwände, Abschreibungen und Steuern erfasst, die direkt das Jahresergebnis beeinflussen.
Anhang (Art. 959c OR): Dieser ergänzt und erklärt die Bilanz und die Erfolgsrechnung. Neben formellen Angaben wie Firmennamen und Standort werden hier auch detaillierte Erläuterungen zu verschiedenen Positionen der Bilanz und Erfolgsrechnung gegeben.
Geldflussrechnung (Art. 961b OR): Sie zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des Unternehmens im Laufe des Jahres durch Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten verändert haben.
Lagebericht (Art. 961c OR): Dieser Bericht liefert einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Themen wie die Auftragslage, Forschung und Entwicklung, aussergewöhnliche Ereignisse oder zukünftige Risiken und Chancen werden hier beschrieben.
Der Jahresabschluss kann in einer der Landessprachen der Schweiz oder auf Englisch verfasst sein, und die Geldbeträge sind entweder in der Landeswährung oder der für die Geschäftstätigkeit relevanten Währung anzugeben. Wenn eine fremde Währung verwendet wird, müssen die Werte zusätzlich in Schweizer Franken aufgeführt werden, inklusive Erläuterungen zu den Umrechnungskursen im Anhang.
Fristen: Wann muss der Jahresabschluss in der Schweiz erfolgen?
In der Schweiz variiert die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses je nach Unternehmensgrösse. Für KMUs beträgt die Frist 180 Tage nach Ende des Geschäftsjahres, während grössere Unternehmen ihre Jahresrechnung bereits innerhalb von 90 Tagen abschliessen müssen.
Ein Geschäftsjahr läuft typischerweise entweder vom 1. Januar bis 31. Dezember oder vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres.
Gemäss dem Obligationenrecht (OR) müssen die Jahresabschlüsse rechtzeitig erstellt werden, da auch die General- oder Gesellschafterversammlungen in diesem Zeitraum abgehalten werden. Die fertige Jahresrechnung wird zusammen mit der Steuererklärung bei der kantonalen Steuerbehörde eingereicht.
Die Abgabefristen unterscheiden sich jedoch je nach Kanton – so ist beispielsweise in Genf die Abgabe bereits am 30. April, während Zürich den 30. September als Frist setzt. Eine Fristverlängerung ist in vielen Kantonen möglich.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Kleinere Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von unter CHF 500’000 sind von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses befreit (Art. 957 Abs. 2 OR). Diese können stattdessen eine vereinfachte Einnahmen- und Überschussrechnung beim Finanzamt einreichen. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wie AGs und GmbHs, besteht jedoch eine Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung und zur Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses.
Grössere Unternehmen müssen neben der Bilanz und Erfolgsrechnung auch eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht vorlegen. Darüber hinaus unterliegen sie der Offenlegungspflicht (Art. 696 Abs. 1 OR) und können je nach Grösse von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft werden müssen (OR Art. 727 und OR Art. 728).
Kapitalgesellschaften und juristische Personen, wie AGs und GmbHs, sind demnach verpflichtet, einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen, der eine transparente Einsicht in die finanzielle Lage des Unternehmens ermöglicht. Einzelunternehmer mit geringen Umsätzen hingegen können sich auf eine einfache Darstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben beschränken.
Jahresabschluss einer GmbH
In der Schweiz sind GmbHs verpflichtet, ihren Jahresabschluss gemäss den Vorgaben des Obligationenrechts (OR) zu erstellen. Diese Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden, um die Ordnungsmässigkeit der Buchführung sicherzustellen. Der Jahresabschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen sein und dabei spezifische inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen.
Wie wird ein Jahresabschluss in der Buchhaltung erstellt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Jahresabschluss zu erstellen, je nach Grösse und Struktur des Unternehmens.
Grössere Firmen mit einer eigenen Buchhaltungsabteilung lassen den Jahresbericht oft intern erstellen.
Kleinere Unternehmen oder solche, die nicht über das notwendige Know-how oder die Zeit verfügen, beauftragen häufig einen Treuhänder.
Die Kosten für die Dienstleistungen eines Treuhänders variieren je nach Arbeitsaufwand, Anzahl der Belege und ob zusätzliche Leistungen wie die Steuererklärung oder die MWST-Abrechnung eingeschlossen sind.
Um diese Ausgaben zu minimieren, nutzen viele Kleinbetriebe moderne Buchhaltungssoftware, um ihren Jahresabschluss selbst zu erstellen oder zumindest vorzubereiten. Dies bietet eine kostengünstige und effiziente Alternative zur externen Beauftragung.
Vorbereitende Massnahmen für den Jahresabschluss
Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert sorgfältige Vorbereitung und Durchführung. Sie beginnt mit der Abstimmung der Konten und Buchhaltung und endet mit der Erstellung einer Saldenbilanz, die alle Geschäftsvorfälle des Jahres berücksichtigt:
Überprüfung der Eröffnungsbilanz des laufenden Jahres
Sichtung der Steuerveranlagungen des laufenden Jahres
Sammlung und Durchsicht folgender Dokumente:
Buchungsjournal
Summen- und Saldenlisten
Kontenblätter und Details
Umsatzsteuervoranmeldungen
Belege für flüssige Mittel (Bank- und Kassenbelege)
Debitoren- und Kreditorenlisten (offene Posten)
Durchführung der Inventur und Anpassung der Inventarliste
Überprüfung und Anpassung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten
Kontenabstimmung zur Korrektur von Fehlbuchungen und Lücken
Sicherstellung, dass alle Vermögenswerte und Schulden korrekt vorgetragen wurden
Zusammenarbeit mit einem Treuhänder
Wenn Sie den Jahresabschluss Ihres Unternehmens nicht selbst durchführen können, sei es aus Zeitmangel oder fehlendem Fachwissen, bietet sich die Unterstützung eines Treuhänders an. Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen gewissenhaft vor, um die Arbeit des Treuhänders zu erleichtern.
Jahresabschluss einfach mit Software erstellen
Mit einer modernen Buchhaltungssoftware wie pebe Live kann die Zusammenarbeit noch effizienter gestaltet werden, da Sie Ihrem Treuhänder direkten Online-Zugriff auf Ihre Buchhaltung gewähren können. So lassen sich der Jahresabschluss schneller und präziser erledigen.
Checkliste Jahresabschluss richtig vorbereiten
Um den Jahresabschluss reibungslos vorzubereiten, sind einige wichtige Schritte zu beachten. Hier ist eine Checkliste mit den wesentlichen Massnahmen:
Saldovorträge prüfen: Die aktuellen Saldovorträge müssen mit den Werten des letzten Jahresabschlusses übereinstimmen und ins neue Geschäftsjahr übernommen werden.
Gewinn- und Verlustverbuchungen: Sicherstellen, dass der Gewinn oder Verlust des Vorjahres korrekt verbucht wurde, inklusive der Bildung von Reserven.
Bankkonten und Kasse abstimmen: Der Saldo der Bank- und Kassenkonten muss mit den Auszügen übereinstimmen. Fremdwährungen sollten mit dem Endjahreskurs der eidgenössischen Steuerverwaltung verbucht werden.
Offene Posten (Debitoren/Kreditoren): Für Unternehmen ohne doppelte Buchhaltung ist eine Liste der offenen Posten am Geschäftsjahresende zu erstellen und diese Summen in der Buchhaltung zu erfassen.
Rechnungsabgrenzungen: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen sollten zu Jahresbeginn aufgelöst und für das Abschlussjahr korrekt verbucht werden.
Warenvorräte und Anlagevermögen bewerten: Vorräte und Anlagen müssen korrekt bewertet und gemäss den Abschreibungstabellen der eidgenössischen Steuerverwaltung abgeschrieben werden.
Löhne bereinigen: Überprüfen, ob die Löhne richtig verbucht und mit der AHV-Lohnmeldung abgestimmt sind. Es ist empfehlenswert, getrennte Lohnkonten für unterschiedliche Mitarbeitergruppen zu führen.
Sozialversicherungen: Alle Schlussrechnungen der Sozialversicherungen (z.B. AHV, IV, BVG) sollten vollständig und korrekt verbucht werden.
Privatanteile: Privat genutzte Geschäftsfahrzeuge oder andere Leistungen müssen korrekt als Privatanteile verbucht und im Lohnausweis ausgewiesen werden.
MWST-Abstimmung: Eine Jahresabstimmung der Mehrwertsteuer ist notwendig, um sicherzustellen, dass die deklarierten Umsätze mit den steuerbaren Umsätzen übereinstimmen.
Rückstellungen bilden: Rückstellungen für potenzielle Verluste, Garantien oder nicht genutzte Ferien und Überzeit sind zu erfassen.
Jahresrechnung abschliessen: Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften können eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden, während alle anderen eine vollständige Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und weitere Dokumente benötigen.
Dokumentation sichern: Alle Geschäftsunterlagen und Bücher müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Dies schliesst Bilanz, Erfolgsrechnung, Lohnunterlagen, Bankauszüge und MWST-Dokumente ein.
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Martin Steinbrecher ist als Online Marketing Specialist bei pebe AG tätig. Er ist für die Verwaltung der Webseiten, den gesamten deutschsprachigen Leadfunnel und die Growth-Strategie zuständig. Zusätzlich leitet er mit seiner umfangreichen Erfahrung die Contentstrategie über sämtliche digitale Kanäle.