13. Monatslohn – So wird gerechnet
Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz ein bewährtes Lockmittel, um neue Mitarbeiter zu rekrutieren. Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden dabei zwischen freien Arbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen. Was das ist und wie der 13. Monatslohn berechnet wird, erfahren Sie in den folgenden Zeilen.
Grundlagen zum 13. Monatslohn
Einen generellen Anspruch auf den 13. Monatslohn gibt es in der Schweiz nicht. Um Mitarbeiter zu locken, bieten stattdessen viele Arbeitgeber eine freiwillige Gratifikation in Abhängigkeit des Betriebsergebnisses an. Diese Zulage wird am Ende des Jahres ausgeschüttet, wenn es die wirtschaftliche Situation zulässt. Der 13. Monatslohn dagegen ist im Arbeitsvertrag festgelegt und der/die Mitarbeiter*in hat einen Anspruch darauf. Vorsicht, denn sollten Sie Ihren Miterbeiter*innen freiwillig, also ohne arbeitsvertragliche Regelung, dreimal in Folge einen 13. Monatslohn in gleicher Höhe ausbezahlen, verliert diese Großzügigkeit ihren freiwilligen Charakter.
Sollten Sie einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beispielsweise L-GAV verwenden, beträgt der 13. Monatslohn 100% eines vollen Bruttomonatslohnes (vgl. Art. 12 L-GAV). Am 01. Juli 2020 unterstanden rund 33’630 Arbeitgeber*innen und 694’041 Arbeitnehmer*innen einem GAV. Mehr dazu finden Sie im Art. 356ff des Obligationenrechts.
Beginnt oder endet das Beschäftigungsverhältnis während des Jahres, besteht ein Anspruch auf eine anteilsmässige Auszahlung – es sei denn, das Verhältnis wurde während der Probezeit aufgelöst. Obwohl es allgemein in der Schweiz keine Richtlinie gibt, wann der 13. Monatslohn auszuzahlen ist, haben sich die meisten Firmen auf November oder Dezember festgelegt. In der L-GAV ist zudem der Dezember oder bei vorzeitigem Ausscheiden das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Doch sicher wird sich niemand beschweren, wenn die arbeitsvertraglich festgelegte Gratifikation auch hier im November bereits auf dem Konto erscheint.
Die Berechnung des 13. Monatslohn
Laut L-GAV ist die Basis für die Berechnung der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum. Der 13. Monatslohn kann dabei zusammen mit dem normalen Gehalt überwiesen werden, oder als separate Sonderzahlung.
1. Ein Berechnungsbeispiel mit Fix-Lohn für das ganze Jahr
- Betriebszugehörigkeit: Januar – Dezember
- Monatslohn brutto: CHF 5’000
- Jahresbruttolohn: CHF 60’000
- 1/12 Jahresbruttolohn: CHF 5’000 = 13. Monatslohn mit Auszahlung im Dezember
2. Berechnungsbeispiel Fix-Lohn für ein unvollständiges Jahr
- Betriebszugehörigkeit: Januar – Juni
- Monatslohn brutto: CHF 5’000
- Jahresbruttolohn: CHF 30’000
- 1/12 Jahresbruttolohn: CHF 2’500 = 13. Monatslohn mit Auszahlung im Juni
3. Berechnungsbeispiel Stundenlohn für ein ganzes Jahr
- Betriebszugehörigkeit: Januar – Dezember
- Stundenlohn brutto: CHF 21.00
- Geleistete Arbeitsstunden:
- Januar: 152 h
- Februar: 140 h
- März: 150 h
- April: 150 h
- Mai: 158 h
- Juni: 130 h
- Juli: 150 h
- August: 160 h
- September: 150 h
- Oktober: 160 h
- November: 130 h
- Dezember: 100 h
- Gesamt: 1’730 h x CHF 21.00 = CHF 36’330
- Jahresbruttolohn: CHF 36’330
- 1/12 Jahresbruttolohn: CHF 3’027.50 = 13. Monatslohn mit Auszahlung im Dezember
4. Berechnungsbeispiel Stundenlohn für unvollständiges Jahr
- Betriebszugehörigkeit: Januar – Juni
- Stundenlohn brutto: CHF 21.00
- Geleistete Arbeitsstunden:
- Januar: 152 h
- Februar: 140 h
- März: 150 h
- April: 150 h
- Mai: 158 h
- Juni: 130 h
- Gesamt: 880 h x CHF 21.00 = CHF 18’480
- Jahresbruttolohn: CHF 18’480
- 1/12 Jahresbruttolohn: CHF 1’540 = 13. Monatslohn mit Auszahlung im Juni
In vielen Verträgen liest man, dass bei Stundenlöhner*innen der 13. Monatslohn statt 1/12 mit 8.33% berechnet wird, was unterm Strich auf dasselbe hinausläuft.
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